Vereinbarung zwischen DB Cargo AG und Kombiverkehr über intensivere Kooperation ist ein Schritt in die richtige Richtung!

Der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V. (DBV) begrüßt die am 29. März 2021 vorgestellte Vereinbarung zwischen der DB Cargo AG und der Kombiverkehr über eine intensivere Kooperation. Durch Vertaktung der Züge bzw. schnellere Verbindungen wird der Kombinierte Verkehr (KV) Schiene – Straße spürbar attraktiver.

Bezüglich der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen bleibt jedoch noch viel zu tun. Entgegen der im Masterplan Schienenverkehr vom Juni 2020 für den Schienengüterverkehr geplanten Steigerung am Modal Split auf mindestens 25 Prozent im Jahr 2030 an der Gesamt-Transportleistung ist für das Jahr 2020 ein recht deutliches Absinken von 19 auf 17,5 Prozent zu verzeichnen. Die „LKW-Lawine“ rollt dagegen mit leichten Steigerungsraten auf immer höherem Niveau weiter. Dies ist letztlich die Folge einer Verkehrspolitik, die nicht gewillt ist, wirkungsvolle Korrekturen vorzunehmen. Im Gegenteil: Die für die einzelnen Verkehrsträger eingeleiteten Einzel-Maßnahmen stehen teilweise in Konkurrenz zueinander, so dass eine Lenkungswirkung hin zum ressourcenschonenden Schienenverkehr letztlich unrealistisch ist. In ein Gesamtkonzept zur Nullemissionslogistik wäre demgegenüber eine verkehrsträgerübergreifende Planung erforderlich, die neben einem Konzept zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene auch das Thema „Verkehrsvermeidung“ beinhaltet. So wurde von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zwar im Februar 2021 öffentlichkeitswirksam ein in vielen Teilen verbessertes Gleisanschlussförderprogramm vorgestellt. Aber noch in 2020 wurden umfassende, milliardenschwere Subventionsprogramme für den Straßengüterverkehr auf den Weg gebracht. Unverständlich sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des Autogipfels vom 17. November 2020, wonach eine Abwrackprämie für Lkw (verbunden mit dem Ersatz durch neue Dieselfahrzeuge) in einer Höhe von 1,0 Milliarde EURO ermöglicht wird (davon 500 Millionen EURO allerdings für die öffentliche Beschaffung z. B. von Rettungsdienstfahrzeugen).

Zusätzlich zu den anlässlich des Autopipfels geplanten Subventionen sind entsprechend Nutzfahrzeug-Konzept bis 2023 weitere 1,16 Milliarden EURO für die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben geplant. Der Bau von Lkw-Parkplätzen an Autobahnen wurde allein in den letzten zwölf Jahren mit über 1,2 Milliarden EURO gefördert und auch die im Hinblick auf das Erreichen der Klimaschutzziele kontraproduktiven Subventionen für Dieselkraftstoff werden uneingeschränkt weiter gewährt.

Angesichts dieser Beträge ist u. a. das Bundesförderprogramm für Gleisanschlüsse mit 200 Millionen EURO für den Zeitraum 2021 bis 2025 vergleichsweise bescheiden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verkündete damit zwar mehr als eine Verdoppelung der jährlichen Förderbeträge im Vergleich zum Vorjahr. Was aber verschwiegen wurde: In den vergangenen Jahren wurden selbst die deutlich geringeren Förderbeträge bei weitem nicht abgerufen: Im Jahr 2017 waren es von 14 Millionen EURO, die der Haushaltsgesetzgeber im Etat vorgesehen hatte, gerade einmal 4,1 Millionen EURO! Anteil dürfte daran das auch noch nach der aktuellen Revision wenig praxistaugliche Antragsverfahren für die Gleisanschlussförderung sein, das potenzielle Interessenten tendenziell abschreckt.

Und das Ergebnis: Insgesamt verringerte sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in Deutschland von 5.724 im Jahr 2000 auf nur noch 2.337 im Jahr 2019 (bezogen auf die DB AG; Quelle: Verkehr in Zahlen).
Der Deutsche Bahnkunden-Verband e. V. (DBV) fordert daher, dass endlich ein wirkungsvolles Konzept entwickelt wird, wie die Verkehrsverlagerung von Güterverkehren konkret umgesetzt werden soll, damit das eingangs genannte Ziel des Masterplans Schienenverkehr fristgerecht erreicht wird. Neben einer weiter verbesserten Gleisanschlussförderung kommt hierbei auch dem weiteren zügigen Ausbau des Kombinierten Verkehrs (KV) Schiene-Straße besondere Bedeutung zu.

Es sind jedoch auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Schienengüterverkehrs gezielt zu unterstützen. Die am 13. November vergangenen Jahres eingeführte Förderung von Anlagenkosten für die Zugbildung kann nur ein erster Schritt sein. Notwendig wäre es zudem, dass Einzelwagenverkehre und sowohl unbegleitete Kombinierte Verkehre als auch die „Rollende Landstraße“ durch Betriebskostenbeihilfen gezielt gefördert werden. In der Republik Österreich wird dieses bereits seit einigen Jahren praktiziert und sollte daher auch im staugeplagten Deutschland eingeführt werden.

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