Das Hauen und Stechen zwischen den west- und ostdeutschen Ländern geht hinter den Kulissen unvermindert weiter. 8,0 Milliarden Euro ab 2016 sind im Topf und 1,8 Prozent gibt es jedes Jahr mehr für die Bestellung von insbesondere Regionalzugverkehren. Allerdings nicht 1,8 Prozent mehr für jedes Bundesland! Die große Umverteilung von Ost nach West steht bevor. Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V. hat es in seinem Wettbewerbsbericht 2015 (Direktlink: hier) auf den Punkt gebracht: "12 Mrd. Euro würden im Zeitraum 2016 bis 2031 zusätzlich in Relation zur heutigen Regelung ins System eingespeist. Davon gingen fast 16 Mrd. Euro an die alten Bundesländer, indem 4 Mrd. Euro von den ost- zu den westdeutschen Ländern umverteilt würden."

Nachdem die Mehrheit der Bundesländer vom ursprünglich eigenen Kompromiss abgerückt waren (8,5 Mrd. Euro mehr plus mindestens 2,0 % Aufwachs, je nach Bundesland mindestens 1,25 Prozent jährlich plus Übernahme der Infrastrukturkosten durch den Bund) und überraschend dem genannten Kompromiss zustimmten, ist die Erklärungsnot groß. Denn in den kommenden Jahren wird es eine dramatische Abbestellungswelle in den ostdeutschen Bundesländern auf Grund sinkender Mittel geben. Der DBV-Bundesverband hat darauf in mehreren Presseinformationen in der Vergangenheit hingewiesen. So hat der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) bereits in einer Anhöhrung zu den Auswirkungen mitgeteilt, dass er ab 2017 etwa 30 % aller Zugleistungen stornieren müsse.

Im Moment liegt der Ball im Feld der Bundesregierung. Diese muss die Verteilung auf die Bundesländer (sog. "horizontale Verteilung") in einer Rechtsverordnung mit dem Bundesrat regeln. Ursprünglich sollte dies bis zum 18.12.2015 passieren. Wie dem DBV-Bundesverband von der Pressestelle des Verkehrsministeriums Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt wurde, wird die Rechtsverordnung voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden (Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz).

Um die negativen Folgen der Neuverteilung abzumildern bedarf es nach Meinung der DBV-Bundesverbandes unter anderem folgender Korrekturen:

1. Die Regionalisierungsmittel, egal in welcher Höhe, müssen den Bundesländern zweckgebunden für die Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Ausgaben für Tarife, Infrastrukturinvestitionen oder kommunale Busverkehre, wie sie heute üblich sind, müssen der Vergangenheit angehören.

2. Um die Preissteigerungen bei den Trassenentgelten und Stationshalten aufzufangen, muss es wenigstens jährlich 1,25 % mehr Mittel für jedes Bundesland geben.

Pressekontakt: Frank Böhnke, Bundesschatzmeister, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

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