(4.5.2018) GVFG – Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Was sich hinter dieser Abkürzung und dem sperrigen Wortungetüm verbirgt, umfasst seit dem Jahr 1997 jährlich den Festbetrag von ca. 333 Mio. Euro. Mit diesen Bundesmitteln können die Gemeinden verkehrliche Vorhaben zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben finanzieren. Dieser Betrag wird bis 2021 auf 1 Milliarde Euro erhöht. Soweit, so gut.

 

Für den DBV ist die Anpassung nur ein erster Schritt. Viele Vorschriften sind antiquiert und müssen aktualisiert werden. Gerade in den Großstädten kommt dem öffentlichen Verkehr bei der Emissionsminderung eine überragende Rolle zu. Er ist der Schlüssel, um die Klimavorgaben zu erfüllen!
Der Straßenausbau im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken entspricht überhaupt nicht mehr den verkehrspolitischen Notwendigkeiten.

1. Es ist fraglich, ob P+R-Parkplätze in den Innenstädten wirklich sinnvoll sind. Nach Auffassung des DBV sollten sie eher am Stadtrand liegen.

2. Genauso können zur Zeit nur Straßenbahnstrecken nach dem GVFG gefördert werden, wenn sie auf besonderem Bahnkörper angelegt werden. Das ist gerade in den dichtbebauten Städten oftmals nicht umsetzbar.

3. Die Fördermöglichkeiten für die Infrastruktur der nichtbundeseigenen Eisenbahnen müssen auf die jeweilige Gesamt-Infrastruktur ausgeweitet werden, da ansonsten eine Ungleichbehandlung jener Eisenbahninfrastrukturunternehmen auftritt, die nicht neben dem SPNV auch Güterverkehr auf den Strecken haben.

4. Die Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer bedarf ebenso einer Aktualisierung. So ist die Grundlage für den Aufteilungsschlüssel die Anzahl der zugelassene Kfz-Bestand. Demnach wird ein Pkw mit 1,0 bewertet, ein Lkw sogar mit 2,5. Die Zahl der betroffenen oder durch Neubaumaßnahmen erreichten Bahn- und Busfahrgäste spielt überhaupt keine Rolle.

Diese vier Beispiele zeigen, dass es nicht nur bei der Erhöhung der GVFG-Gelder bleiben kann; auch die Vorschriften und Gesetze müssen parallel entrümpelt werden.

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