Am heutigen Tag fand im Verkehrsausschuss des Brandenburger Landtags die Anhörung zur geplanten Änderung des Brandenburger ÖPNV-Gesetzes statt. Der DBV-Landesverband war dazu geladen.

Der DBV kritisiert, dass es auch diesmal keine Verpflichtung zur Bestellung eines Nahverkehrsbeirates in den Landkreisen und kreisfreien Städte gäbe. Die Bedeutung der kommunalen Nahverkehrspläne und Beiräte werde immer wichtiger und eine verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit über die Mitarbeit in den Beiräten sei deshalb unerlässlich. Nur so können wichtige Hinweise gegeben und die Akzeptanz erhöht werden. Die Nahverkehrspläne sind die Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr. Hier wünscht sich der DBV mehr Mut, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewärleisten.

Die Bedeutung einer angemessenen und auskömmlichen Finanzierung wiederum sei Voraussetzung für ein attraktives Straßenbahn-, Obus- und Busangebot. Die geplante jährliche Pauschalzuweisung von jährlich 5 Millionen ist überhaupt nicht ausreichend, um die in den kommenden Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen zu finanzieren. So betrug die Förderhöhe alleine im vergangenen Jahr 17,1 Millionen und soll nun auf 5 Millionen sinken?

Der DBV hofft, dass die Abgeordneten die Folgen des Gesetzentwurfes erkennen und die Pauschalzuweisung für Investitionen bedeutend höher ausfällt. Sonst befürchtet der DBV, dass in einigen Jahren in den Straßenbahnbetrieben Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg (Havel), Strausberg, Rüdersdorf, Woltersdorf und Schöneiche und beim Obus in Eberswalde „die Lichter ausgehen“ werden. Elektromobilität auf dem Vormarsch? Nicht beim öffentlichen Personennahverkehr.

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