DBV kritisiert Kommunikationsstrategie und Preiserhöhung durch die Hintertür

Nein, es war kein Aprilscherz und ernst gemeint. Schon zum 1. April 2021 hat die Deutsche Bahn klammheimlich die Bedingungen für den Erwerb der Senioren-BahnCard geändert. Jetzt müssen Interessenten 65 Jahre alt sein. Vorher reichte das Erreichen des 60. Lebensjahres aus. Der DBV kritisiert die Nacht-und-Nebel-Aktion.

Das Ändern der Voraussetzungen ist die eine Sache. Die andere: die Änderung ist nicht ausreichend kommuniziert worden. Dadurch entsteht Ärger bei den betroffenen Kunden, der nicht durch die geringe Preissenkung (z. B. 41,00 Euro auf 36,90 Euro) aufgefangen wird.

Ob wenigstens die Inhaber der Senioren-BahnCard informiert wurden, die ab der nächsten Gültigkeitszeitraum keine BahnCard mehr bekommen, weil sie über 60 aber noch unter 65 Jahre alt sind? Zwar finden inzwischen regelmäßig Gespräche zwischen den Kundenverbänden und den Spitzen des DB-Konzerns statt, aber diese Art von faktischer Preiserhöhung war nie Thema.

DBV-Bundesvorstand Dr. Wilfried Ruppert: „Diese klammheimliche Änderung passt aus unserer Sicht überhaupt nicht in die heutige Zeit. Die Altersgrenze von 60 ist genauso willkürlich gewählt wie die von 65 Jahren.“ Warum ist der Kundenkreis durch das Hochsetzen der Altersgrenze von 60 auf 65 Jahre künstlich verkleinert worden? Hätte es dem DB-Konzern nicht besser getan, die Senioren-BahnCard noch attraktiver zu machen – zum Beispiel durch eine 100%-Ermäßigungsvariante?

Zurück bleibt bleibt ein Imageschaden und Verärgerung bei den Betroffenen.

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