Wann beginnt der Einstieg in den Ausstieg?

Pflicht zum Tragen einer Maske soll auf oberirdischen Haltestellen wegfallen, wenn Frequentierung dies zulässt. Statt FFP-Maske in den Fahrzeugen und geschlossenen Räumen soll eine OP-Maske ausreichen. Der Deutsche Bahnkunden-Verband fordert ein Konzept für den öffentlichen Verkehr, der die vorsichtige Rückkehr zur Normalität einläutet. Zumindest sollte dort, wo es keinen Grund mehr für Einschränkungen gibt (niedrige oder fallende Inzidenzen), eine schrittweise Rücknahme erfolgen.

Fast alle Fahrgäste halten sich an den faktischen Zwang zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Selbst im Fernverkehr ist sie bei Fahrzeiten von mehreren Stunden mit ganz wenigen Ausnahmen von allen Fahrgästen akzeptiert. Alle durchgeführten Studien haben gezeigt, dass es in den Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr mit einer Maske kein erhöhtes Infektionsrisiko gibt.

In der Schweiz (hier sind 53 % der Bevölkerung vollständig geimpft, in Deutschland 62 %) entfällt beispielsweise die Maskenpflicht seit dem 23. Juni 2021 sogar auf Bahnsteigen: „Die Maskenpflicht wird schweizweit auf sämtlichen Perrons (unterirdisch und ebenerdig) sowie an Haltestellen inklusive der Unter- und Überführungen aufgehoben. [...] Zu den Aussenräumen werden auch Hallen und Ladenpassagen gezählt, die mindestens auf zwei Seiten grossflächige Öffnungen aufweisen“ (Pressemitteilung der SBB). Weitere Länder mit niedriger Inzidenz sind dem Beispiel gefolgt bzw. haben angekündigt, die Tragepflicht zu lockern.

Auch die in jedem Bundesland unterschiedlichen Vorschriften zur Qualität der Masken muss vereinheitlicht werden. Wenn es vertretbar ist, sollte eine OP-Maske in den Fahrzeugen und geschlossenen Räumen ausreichen.

Die Lockerungen, sofern sie epidemiologisch vertretbar sind, wären auch ein Signal, dass das Verantwortungsbewusstsein der Fahrgäste „belohnt“ wird. Deshalb:
• keine Maskenpflicht mehr in oberirdischen Stationen, wenn die Abstandsregeln problemlos eingehalten werden können und
• in Fahrzeugen und in geschlossenen Räumen reicht bundeseinheitlich eine OP-Maske aus.

Der DBV sieht selbstverständlich auch weiterhin die Aufgabenträger in der Pflicht, durch ein ausreichendes Fahrzeugangebot auch zu nachfragestarken Zeiten die Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen.
 
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