Ein leerer Bahnsteig mit vielen Gleisen. Foto: Erich Westendarp, pixelio.de
Ein leerer Bahnsteig mit vielen Gleisen. Foto: Erich Westendarp, pixelio.de


Gesetzgeber muss handeln, um die Daseinsvorsorge im Nah-, Regional- und Güterverkehr sicherzustellen

Heute Abend, am 7. Dezember 2023, beginnt der 24stündige Warnstreik der GDL. Damit wird wieder fast der gesamte Personen- und Güterverkehr in Deutschland zum Erliegen kommen. In manchen Regionen hat der Streik schon begonnen. Die ersten Züge fallen mit der Begründung „Streik“ jetzt, 10 Stunden vorher, aus. Auch am 9. Dezember 2023 wird es noch viele Stunden dauern, bis sich der Verkehr wieder normalisiert hat.

Die Berechtigung zum Streik als Maßnahme in einer Tarifauseinandersetzung wird weiterhin vom DBV überhaupt nicht infrage gestellt. Das Streikrecht ist im Grundgesetz festgeschrieben und es steht den Arbeitnehmern zu.

Dennoch: Bereits mehrfach hat der DBV den Gesetzgeber aufgefordert, wenigstens ein Grundangebot an Verbindungen im Streikfall gesetzlich festzuschreiben, das garantiert wird. Der DBV hält 30 Prozent des Angebotes für angemessen, dass auch bei Streiks gefahren wird. So wäre zumindest eine minimale Mobilität möglich und Daseinsvorsorge wäre nicht mehr nur eine Floskel. Der Nah- und Regionalverkehr gehört zur Daseinsvorsorge, die staatlich garantiert ist. Wenn es für 24 Stunden gar nicht möglich ist mit dem Zug zu fahren, ist nach Meinung des DBV diese Verpflichtung nicht mehr erfüllt. Zwar richtet der Streik hauptsächlich gegen die Deutsche Bahn, Leidtragende sind in erster Linie jedoch die Kunden, die nicht mit am Verhandlungstisch sitzen.

Auch bedeutet ein 24stündiger Streik, dass er die Kunden trifft, die möglicherweise keine Alternative zur Beförderung haben. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen gehören dazu. Sie haben häufig keine Möglichkeit, auf das eigene Auto oder Fahrrad auszuweichen.

Der DBV fordert die Bundesregierung wiederholt auf, auch im Streikfall für ein Mindestangebot an Fahrten im Nah- und Regionalverkehr zu sorgen. Nicht, wie bereits von einigen Parteien gefordert, das Streikrecht muss geschliffen werden, sondern der Gesetzgeber muss seiner Verantwortung nachkommen.

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